Unterstützung bei der Veräußerung von Beteiligungen an geschlossenen Fonds. Profitieren Sie von einer einzigartigen Expertise. Auch im Falle von ererbten Kapitalanlagen oder kurzfristig benötigter freier Finanzmittel bietet der Zweitmarkt einen deutlichen Mehrwert und Sie profitieren von marktgerechten Verkaufsergebnissen. Seit dem Jahr 2004 agiert die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG als Spezialist für geschlossene Beteiligungen am deutschen Markt. Als Pionier und Marktführer wurden in dieser Zeit über drei Milliarden Euro Nominalkapital gehandelt. Hier können Sie Beteiligungen an einer Vielzahl von unter anderem Immobilien-, Schiffs- oder Windkraftfonds vor Ablaufzeit handeln.
Über den Zweitmarkt der Fondsbörse Deutschland können Sie Beteiligungen an geschlossenen Fonds kaufen und verkaufen. Seit 2004 wurden an der Fondsbörse Deutschland über drei Milliarden Euro Nominalkapital erfolgreich vermittelt. Der Handel vollzieht sich an der Fondsbörse Deutschland transparent auf Basis einer strengen Marktordnung und unter börsenseitiger Handelsüberwachung.
Wenn Sie einen Kaufauftrag stellen, wird Ihr Kaufgesuch unmittelbar mit den vorliegenden Verkaufsangeboten abgeglichen. Wenn Sie einem Verkaufsauftrag stellen, wird der passende Käufer gesucht. Solange keine Zusammenführung von Angebot und Nachfrage (Handel) zustande gekommen ist, entstehen für Sie keinerlei Kosten.* Falls Sie sich für einen Verkauf oder Kauf einer geschlossenen Fondsbeteiligung entschließen, benötigen wir von Ihnen einen Auftrag. Vorab können Sie auch aktuelle Kurse kostenlos anfordern.
WARNHINWEIS: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. WICHTIGER HINWEIS: Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Wir stellen als Tippgeber lediglich den Kontakt zwischen einem (potenziellen) Anleger und einem Veräußerer von Finanzanlagen her oder benennen einen Kaufinteressenten gegenüber der Fondsbörse Deutschland (Zweitmarkt). Als Tippgeber geben wir nur Gelegenheit zu einem Vertragsabschluss. Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unseren Tipp.
* Bei erfolgreicher Vermittlung zahlt der Käufer und Verkäufer eine Provision in Höhe von jeweils 3,25 % des Kaufpreises, mindestens jedoch 395,- Euro bei Beteiligungen, die auf Euro lauten. Bei nicht auf Euro lautenden Beteiligungen fällt eine Mindestprovision von 395,- in der jeweiligen Währung der Beteiligung an. Im Falle von Teilausführungen beträgt die Mindestcourtage für die erste Teilausführung 395,- Geldeinheiten und für jede weitere Teilausführung 150,- Geldeinheiten in der jeweiligen Fondswährung. Zusätzlich wird zu dieser Provision ein Bearbeitungsentgelt von 250,- in der jeweiligen Währung der Beteiligung berechnet.
Die Kaufpreiszahlung erfolgt über ein Treuhandkonto der Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG (FDB). Hierbei fällt ein Transaktionsentgelt an, das bei Beteiligungen, die auf Euro lauten, Euro 40,00 beträgt. Bei Beteiligungen, die nicht auf Euro lauten, beträgt das Transaktionsentgelt 40,00 Einheiten in der jeweiligen Fondswährung der Beteiligung. Das Entgelt für die Treuhandkonto-Abwicklung ist je zur Hälfte von Käufer (=20,00 Einheiten der Fondswährung) und Verkäufer (= 20,00 Einheiten der Fondswährung) zu tragen.
Der Anspruch auf Provision und Entgelten entsteht mit Abschluss eines Kaufvertrages über eine Beteiligung durch Käufer und Verkäufer. Mit Rechnungsstellung werden
Provision und ggf. anfallende Entgelte zur Zahlung fällig. Zeitgleich erfolgt die Bestätigung der FDB über den Vertragsschluss und die Kaufpreisfestlegung. Der Käufer überweist Kaufpreis,
Provision und ggf. anfallende Entgelte auf ein Treuhandkonto. Unter Umständen können bei der Abwicklung des Kauf- und Übertragungsvertrages weitere externe Kosten für Sie entstehen. Das sind z.B.
Umschreibungsgebühren, Notarkosten und Gebühren für die Handelsregistereintragung.
Wenn Sie nach erfolgreicher Vermittlung aber vor Abschluss eines Kaufvertrages vom Auftrag zurücktreten, wird Ihnen für die Aufwendungen einen Betrag von mindestens
395,- Euro berechnet. Sofern der Auftraggeber nach Vermittlung eine Änderung seines Auftrages beabsichtigt, kann die FDB den ihr hierdurch entstandenen Mehraufwand dem Auftraggeber in Rechnung stellen. Die Vermittlung erfolgt aus rechtlichen Gründen und gesetzlichen Vorgaben direkt über die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG.
Die CVM GmbH fungiert als Tippgeber und stellt lediglich den Kontakt zwischen einem (potenziellen) Anleger und einem Veräußerer von Finanzanlagen her oder benennt einen Interessenten gegenüber
der Fondsbörse Deutschland.. Dem Tippgeber darf es dabei aber gerade nicht darauf ankommen, den Anleger von einem bestimmten Produkt zu überzeugen oder für eine bestimmte Finanzanlage zu
gewinnen.
Wichtiger Hinweis/Risiken:
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei geschlossenen Fonds um eine Geldanlage mit Risiken handelt. Bei der Anlageentscheidung sind unter anderem wirtschaftliche, rechtliche, steuerliche und andere Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Es wird keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung durchgeführt und daher keine Gewähr für die Erreichung der von Ihnen verfolgten wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele übernommen. Bitte ziehen Sie Ihren Steuerberater hinzu.
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